1. Geltung der AGB
Für alle Aufträge an die COCO-PIX MEDIA GbR gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Preisangebot und Zahlungsbedingungen

2.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Gebühren, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

2.2 Die von der COCO-PIX MEDIA GbR dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

2.3 Bei größeren Aufträgen oder Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die COCO-PIX MEDIA GbR berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

2.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen, Materialien und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

3.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Wurde kein Angebot erstellt, werden die geleisteten Arbeiten nach Aufwand zu den aktuell gültigen Stundensätzen der COCO-PIX MEDIA GbR abgerechnet. Ein Vertrag kommt durch einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Auftraggebers zustande.

3.2 Die COCO-PIX MEDIA GbR ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.3 Die COCO-PIX MEDIA GbR ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die COCO-PIX MEDIA GbR im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Staffelpreise in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Vorlagen, Dateien, Grafiken, Fotos und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Rohdateien für Druckerzeugnisse und Webseiten, Fotos, Bildern, Graphiken, oder Teilen davon. Die Daten dienen ausschließlich der Weiterbearbeitung durch die COCO-PIX MEDIA GbR.

4.3 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der COCO-PIX MEDIA GbR druckreif erklärt zurückzugeben. Nach Druckfreigabe haftet die COCO-PIX MEDIA GbR nicht mehr für eventuelle inhaltliche, orthographische oder grammatikalische Fehler. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle entstehenden Kosten einschließlich eines eventuellen Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagedruck.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die COCO-PIX MEDIA GbR wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

5.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 5.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

6. Urheberrecht
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an dieser erbrachten Leistung. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Kennbarmachung der Firma als Urheber auf dem Produkt in der festgelegten Auflagenhöhe gilt als vereinbart. Das an den Auftraggeber übergebene Produkt darf nur für den vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden. Über den Umfang der Nutzung steht dem Urheber ein Auskunftsrecht zu. Das Recht der Verwendung im vereinbarten Rahmen erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.

Bei Erbringung von Entwicklungsleistungen wird ein Lizenzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen. Bei Verwendung über den vereinbarten Umfang (Wiederholung und Mehrfachnutzung, Abänderung, Überlassung an Dritte) ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich und honorarpflichtig.

Bereits im Vorfeld eines Auftrages erarbeitete Konzepte sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages zurückzugeben. Eine Weiternutzung bedarf auf jeden Fall der Zustimmung des Urhebers.
Erstellte Projekte (konzeptionelle, gestalterische oder ideelle) können vom Urheber zur Eigenwerbung und nach einer Veröffentlichung beim Auftraggeber genutzt werden. Designerische Leistungen können in der Einarbeitungsphase hinsichtlich fremder Rechte nicht geprüft werden.

Für diesbezügliche Recherchen sei dem Auftraggeber die Beauftragung eines Patentanwaltes angeraten. Erfolgt die Beauftragung zur Erstellung eines eintragbaren Zeichens oder die Schöpfung eines eintragbaren Namens, müssen patentrechtlich bedingte Folgeentwürfe zusätzlich berechnet werden. Notwendige Anwaltshonorare sind in der Konzeptkalkulation nicht enthalten. Erfolgen durch den Auftraggeber keine patentrechtlichen Recherchen zur Prüfung der Rechtslage entworfener Zeichen oder Wortschöpfungen, kann die COCO-PIX MEDIA GbR nicht haftbar gemacht werden, wenn Dritte Schutzrechte geltend machen.

Die COCO-PIX MEDIA GbR versichert, alle designerischen Entwürfe selbst zu übernehmen oder rechtmäßig in Auftrag zu geben.

7. Lieferung, Lieferfristen, Lieferverzug

7.1 Die Lieferverpflichtungen der COCO-PIX MEDIA GbR sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich auf welchem Medium diese übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

7.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt hat.

7.3 Lieferungen gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die COCO-PIX MEDIA GbR keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von der COCO-PIX MEDIA GbR nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

7.4 Bei Lieferverzug der COCO-PIX MEDIA GbR ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

8. Mehr- oder Minderlieferung
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von der COCO-PIX MEDIA GbR auf Grund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Von COCO-PIX MEDIA GbR gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der COCO-PIX MEDIA GbR das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die COCO-PIX MEDIA GbR, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der COCO-PIX MEDIA GbR leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Material- bzw. Leistungswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die COCO-PIX MEDIA GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die COCO-PIX MEDIA GbR von allen Ersatzansprüchen frei.

9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die COCO-PIX MEDIA GbR erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die COCO-PIX MEDIA GbR ist jedoch bemüht, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Erachtet die COCO-PIX MEDIA GbR für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

10. Vertraulichkeit

Die COCO-PIX MEDIA GbR wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile, soweit diese Kaufleute sind, ausschließlich Aue.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen / COCO-PIX MEDIA GbR